Je höher eine Rückenmarksverletzung auf der Wirbelsäule liegt, umso weitreichender sind die Auswirkungen für den Patienten.
Besonders tragisch sind Rückenmarksverletzungen im Halswirbelbereich bis zum ersten Brustwirbel (C1-T1). Bei Verletzungen der obersten Halswirbel (C1-C4) sind Patienten zum Teil auf ein Beatmungsgerät angewiesen. Bei einer Rückenmarksverletzung im Halswirbelbereich spricht von einer Tetraplegie (Lähmung von Armen, Beinen, Rumpf bzw. kompletter Querschnitt) oder Tetraparese (Schwäche von Armen, Beinen und Rumpf bzw. inkompletter Querschnitt).
Tritt eine Verletzung zwischen dem 2. und 12. Brustwirbel (T2-T12) auf, können Patienten ihre Arme und Hände bewegen und verfügen über eine eingeschränkte Rumpfkontrolle. Die Beine sind teilweise oder vollständig gelähmt. Man spricht von einer Paraplegie (Lähmung von Rumpf und Beinen bzw. kompletter Querschnitt) oder Paraparese (Schwäche von Rumpf und Beinen bzw. inkompletter Querschnitt).
Bei einer Rückenmarksverletzung im Lendenwirbelbereich (L1-L5) bleibt eine eingeschränkte Kontrolle über Hüfte und Beine vorhanden. Auch bei einer schweren Schädigung oder kompletten Durchtrennung des Rückenmarks können Betroffene teilweise kurze Strecken mit Gehhilfen bewältigen.
Verletzungen im Sakralbereich (S1-S5, zwischen Becken und Steißbein) führen zu einem Funktionsverlust in Hüfte, Beinen, Knöchel und Füßen. Patienten können zumeist selbstständig gehen und Treppensteigen, zum Teil sind Stützen und/oder Gehhilfen notwendig.